Heizung

Gasheizung

Die moderne Brennwerttechnik bringt sehr viele Vorteile, und bei unseren Lieferanten haben Sie die Gewissheit, Energieart optimal nutzen zu können und Heizkosten zu sparen! Gas verbrennt besonders sauber und erfordert nur geringen Reinigungs- und Wartungsaufwand. Die besonders effektive Gasbrennwerttechnik erreicht durch Nutzung der Abgaswärme einen Normnutzungsgrad von bis zu 110%.

Flächenheizung

Ob Fußboden-, Wandheizung oder Deckenkühlung, wir planen und installieren Behaglichkeit. Die richtige Wahl der Wärmeabgabe oder Kühlung ist uns sehr wichtig. Man spart Energie und es bleibt mehr im Börserl.
Sehr wichtig ist auch eine perfekte Einregulierung. Wird hier nicht genau gearbeitet entstehen unnötige Mehrkosten.

Radiatoren, Konvektoren, Heizlüfter usw.

Ob Flachheizkörper, Modernisierung, Design oder Badheizkörper, Konvektoren und Heizwände, alles was das Herz begehrt. Denn durch permanente Innovationskraft im Bereich der Energieeffizienz und einzigartige Designkonzepte sorgen die Produkte von unseren Lieferanten bei unseren Kunden für Begeisterung. Eine Kombination von Fußboden und Sprossenheizkörper ist in einem modernen Bad bereits zeitgemäß!

Heizungswasser-Aufbereitung nach ÖNORM H-5195-1

Für Heizungsanlagen mit einem Wasserinhalt bis 5000 Liter ist eine Überprüfung mindestens alle 2 Jahre, für solche mit einem Wasserinhalt über 5000 Liter mindestens ein Mal jährlich durchzuführen. Diese ÖNORM legt Anforderungen an die Planung, die Errichtung und den Betrieb zur Verhütung von Korrosionsschäden, Steinbildung und Ablagerungen in geschlossenen Warmwasserheizungsanlagen fest.
Diese ÖNORM ist für neu zu errichtende Anlagen anzuwenden. Sowie zusätzliche Maßnahmen für bestehende Anlagen und für direkt mittels Heizkessel und indirekt mittels Umformer beheizte geschlossene Heizungsanlagen (gemäß ÖNORM EN 12828).

Für Fernwärmenetze gelten die Richtlinien des Netzbetreibers.
Werden vom Hersteller der Heizungsanlage oder vom Erzeuger der Komponenten über die Anforderungen dieser ÖNORM hinausgehende Festlegungen getroffen, so sind diese einzuhalten.
Wird diese ÖNORM auch auf bestehende Anlagen angewendet, so ist zu überprüfen, ob die Betriebsverhältnisse den in dieser ÖNORM festgelegten Anforderungen entsprechen. Bei Abweichungen ist zu klären, ob verfahrenstechnische und konstruktive Anpassungen durchzuführen sind.